Datenschutz

Zunächst eine Definition des Begriffs „Datenschutz“ im Allgemeinen: Datenschutz heißt, dass keine relevanten Daten einer Person ungewollt weitergegeben werden. In der Regel müssen sich Unternehmen alle an eine solche Datenschutzverordnung, oder im Speziellen an die DSGVO, halten. Wird beispielsweise die Adresse von einem Kunden in das System eingegeben, um einen Bestellvorgang abzuschließen, so darf diese Adresse lediglich für den betreffenden Vorgang verwendet werden und nicht darüber hinaus, oder sogar an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus müssen Anmeldedaten in Foren oder Chats verschlüsselt übermittelt und gespeichert werden. Nur man selbst ist befugt, diese anzusehen. Ein Passwortschutz ist hierfür dann obligatorisch.

Die angesprochene DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) legt fest, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen werden muss. Sammelt ein Unternehmen also solche personenbezogenen Daten, wie Alter, Adresse, E-Mail oder Kontodaten, dann findet die DSGVO Anwendung.

Wie hängt nun SEO mit der DSGVO zusammen? Darauf gibt es eine einfache Antwort: Keine SEO-Maßnahme basiert auf personenbezogenen Daten, weshalb die DSGVO im Bereich SEO keinerlei Anwendung findet- denn für die Suchmaschinenoptimierung einer Webseite müssen keine Nutzerdaten erhoben und verarbeitet werden. SEO verfolgt das Ziel, eine Website durch die Optimierung von Inhalten und technischen Aspekten für Suchmaschinen wie Google interessant zu machen. Durch die SEO-Maßnahmen wird demnach nicht, wie etwa bei anderen Onlinemarketingmaßnahmen, nach einer Zielgruppe gesucht und diese im Anschluss angeworben, sondern die eigene Website so dargestellt, dass die gesuchte Zielgruppe sie von allein findet.

Somit ist die SEO eines der wenigen Marketinginstrumente, das von der DSGVO unberührt bleibt und keine direkten Werbekosten verursacht.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht