BLACKLISTING

Eine Blacklist (Schwarze Liste) sammelt unterschiedliche Dinge zusammen, die gegen spezifische Regeln verstoßen.

Im allgemeinen wird unter einer Blacklist die Aufzählung von Namen oder Begriffen, die vom anderen gegenüber ignoriert werden sollen, verstanden. Des weiteren fungiert die Blacklist als Sperrung von unterschiedlichen verbotenen Dingen. Zum einen werden in der Bundesprüfstelle Medien, die eine Gefahr darstellen als jugendgefährdende Medien in die Blacklist aufgelistet, sodass die Medien nicht mehr angezeigt und verkauft werden dürfen. Auch Google betreibt eine Blacklist von IP-Adressen und Webseiten, die gegen die Richtlinien der Suchmaschine verstoßen. Dies sind Webseiten und IP-Adressen, die Spam betreiben oder das Urheberrecht umgehen. Nachdem die Betroffene Webseite und IP-Adresse in die Blacklist eingetragen worden sind, wird die Webseite und die IP-Adresse vom Index entfernt, damit kein Nutzer diese in Zukunft finden kann. In häufigen Fällen wird der Betreiber der Webseite von Google über die Google Search Console, ein kostenloses Tool mit dem die Position in den Suchergebnissen überwacht werden kann, informiert. Auch per Mail gibt es eine Möglichkeit den Betreiber der Webseite seine/ihre Tat kenntlich zu machen. Selbst Nutzer können Webseiten melden, die sie als gefährlich einstufen.

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