CO-PAYMENT

Beim Co-Payment zahlen Angestellte eine Mitarbeiterzuzahlung an ein Unternehmen, das ihnen hingegen Firmengeräte (Smartphones, Tablets, etc.) zur Verfügung stellt. Unternehmen können die Geräte frei wählen, allerdings steigt mit dem Wert des Geräts auch der Preis der Zuzahlungs seitens der Angestellten. Geht es beispielsweise um ein neuartiges Flaggschiff-Modell, reicht ein Firmenhandy-Mietmodell an dieser Stelle nicht mehr. Die Mitarbeiterzuzahlung deckt dann allerdings den fehlenden Restbetrag ab, der durch den Mietpreis und den Fixbetrag, den der Arbeitgeber übernimmt übrig bleibt.

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In der Zeit vom 23.12.2023 – 02.01.2024 erholen wir uns von diesem Jahr und sammeln Kraft für spannende Projekte im neuen Jahr!

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Wir wünschen allen gesegnete Festtage und einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2025!