CO-PAYMENT

Beim Co-Payment zahlen Angestellte eine Mitarbeiterzuzahlung an ein Unternehmen, das ihnen hingegen Firmengeräte (Smartphones, Tablets, etc.) zur Verfügung stellt. Unternehmen können die Geräte frei wählen, allerdings steigt mit dem Wert des Geräts auch der Preis der Zuzahlungs seitens der Angestellten. Geht es beispielsweise um ein neuartiges Flaggschiff-Modell, reicht ein Firmenhandy-Mietmodell an dieser Stelle nicht mehr. Die Mitarbeiterzuzahlung deckt dann allerdings den fehlenden Restbetrag ab, der durch den Mietpreis und den Fixbetrag, den der Arbeitgeber übernimmt übrig bleibt.